Holzhackschnitzel
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kurt Laukel GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Gestellung von Abfallcontainern und die Entsorgung von Abfällen 2019 (AGA 2019)
| AGA 2019 (Stand 29.05.2019)
| Präambel
| 1Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V., der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V. (BDSV) und der Verband Deutscher Metallhändler e.V. (VDM) empfehlen den ihren Mitgliedsorganisationen angeschlossenen Güterkraftverkehrs- und Logistikunternehmern die nachstehenden Vertragsbedingungen unverbindlich zur Verwendung im Geschäftsverkehr. 2Die Verwendung anderer Vertragsbedingungen bleibt unbenommen. 3Die Vertragsbedingungen der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017) in der jeweils geltenden Fassung bleiben unberührt.
| § 1 Begriffsbestimmung
| (1) 1Ein Container im Sinne dieser Bedingungen ist ein austauschbarer Wechselbehälter zur Abfallentsorgung, der von der Bauart her den anerkannten Regeln der Technik entspricht. 2Soll der Container besondere Qualifikationen vorweisen, z.B. abrollbar, kranbar, stapelbar, gedeckelt oder flüssigkeitsdicht sein, ist dies vom Auftraggeber bei Vertragsschluss gesondert anzugeben.
| (2) Auftraggeber im Sinne dieser Bedingungen ist der Besteller des Containers.
| (3) Auftragnehmer im Sinne dieser Bedingungen ist der Containerdienst und/oder das Entsorgungsunternehmen.
| (4) 1Die wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus §§ 2 bis 5 und 7 dieser Bedingungen. 2Dies sind die Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 3Auch die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers in §§ 4, 5 und 7 sind solche wesentlichen Vertragspflichten.
| § 2 Vertragsgegenstand
| (1) Der Vertrag erfasst die Bereitstellung eines Containers zur Aufnahme von Abfällen zum vereinbarten Zeitpunkt, die Miete des Containers durch den Auftraggeber für die vereinbarte Mietzeit sowie – je nach Vereinbarung – entweder die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle oder die Abfuhr und Leerung des gefüllten Containers zu einer vereinbarten Abladestelle (z. B. Deponie, Verbrennungsanlage, Behandlungsanlage, Sammelstelle oder dergleichen).
| (2) Soweit keine andere Vereinbarung vorliegt, obliegt dem Auftragnehmer die ordnungsgemäße Entsorgung der vertragsgegenständlichen Abfälle und die Auswahl der anzufahrenden Abladestelle.
| (3) Erweist sich eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Abladestelle zur Aufnahme des beförderten Gutes als ungeeignet, so bestimmen sich Rechte und Pflichten des Auftragnehmers nach § 419 HGB.
| § 3 Bereitstellung und Abholung des Containers
| (1) 1Der Auftragnehmer holt den Container zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit ab. 2Entstehen bei der Abholung des Containers aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, für den Auftragnehmer weitere Kosten, so sind diese vom Auftraggeber zu erstatten.
| (2) Ist der Container nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit noch nicht zur Abholung bereit, so ist der Auftragnehmer berechtigt, für den über die vereinbarte Mietzeit hinaus bis zur Rückgabe des Containers verstrichenen Zeitraum eine angemessene Vergütung und Ersatz entstandener Aufwendungen zu verlangen.
| (3) Die Haftung des Auftragnehmers für nicht rechtzeitige Bereitstellung und/oder Abholung des Containers ist ausgeschlossen bei höherer Gewalt, Streik und sonstigen unvermeidbaren Ereignissen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
| (4) 1In allen anderen Fällen nicht rechtzeitiger Bereitstellung und/oder Abholung des Containers ist die Haftung des Auftragnehmers begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. 2Diese Begrenzung entfällt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
| § 4 Zufahrten, Aufstellplatz und besondere Pflichten betreffend Bodenverhältnisse
| (1) 1Dem Auftraggeber obliegt es, einen geeigneten Aufstellplatz für den Container bereitzustellen. 2Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass der Aufstellplatz und die sonstigen Verhältnisse an der Einsatzstelle sowie die Zufahrtswege – ausgenommen öffentliche Straßen, Wege und Plätze – für das Befahren mit Lkws, die die gesetzlichen Grenzen der §§ 32, 34 StVZO einhalten, geeignet sind und somit eine ordnungsgemäße und gefahrlose Durchführung des Auftrages gestatten. 3Hierbei hat der Auftragnehmer mitzuwirken und bei Vertragsabschluss, spätestens aber rechtzeitig vor Beginn des Einsatzes dem Auftraggeber alle relevanten Gerätedaten des verwendeten Fahrzeugs, wie zulässige Gesamtmasse, auftretende Rad- und Stützdrücke, insbesondere die individuell auftretenden Stützdrücke des Lastmoments bei vollbeladendem Container und die daraus resultierenden Bodenbelastungen sowie die Anforderungen an die Bodenbeschaffenheit mitzuteilen. 4Erforderlichenfalls sind Lastabtragplatten (Unterlegplatten) zu verwenden. 5Die Kosten hierfür trägt der Auftraggeber.
| (2) 1Der Auftraggeber hat bei jedwedem Anlass bezüglich der Bodenverhältnisse, der Einsatzstelle sowie der Zufahrtswege auf besondere Risiken hinzuweisen, die aus der Bodenbeschaffenheit resultieren und diese entweder selbst zu beseitigen oder in seinem Auftrag beseitigen zu lassen, soweit die Risiken aus seinem Risikobereich stammen. 2Insbesondere hat der Auftraggeber alle Angaben zu machen, die für den Auftragnehmer erforderlich sind, um das Bodentragfähigkeitsrisiko der spezifischen Aufgabe zu beurteilen. 3Hierzu gehören insbesondere alle Angaben zu unterirdisch verlaufenden Kabelschächten, Versorgungsleitungen, sonstige Erdleitungen und Hohlräume oder andere nicht erkennbare Risiken, die die Tragfähigkeit des Bodens an der Einsatzstelle oder den Zufahrtswegen bzw. die Stand- bzw. Betriebssicherheit des Fahrzeugs am Einsatzort beeinträchtigen könnten. 4Unter Beachtung des Vorstehenden darf sich der Auftragnehmer auf jedwede Angaben im Rahmen der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers hinsichtlich der Bodenverhältnisse verlassen und ist nicht zur Nachprüfung der zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet, es sei denn, es liegt offensichtliche Fehlerhaftigkeit oder Unvollständigkeit vor oder aus der Natur der Sache ergibt sich, dass Besonderheiten der Bodenverhältnisse vorliegen. 5Angabe und Erklärungen Dritter, deren sich der Auftraggeber zur Erfüllung der ihm obliegenden Verpflichtungen bedient, gelten als Eigenerklärungen des Auftraggebers.
| (3) 1Der Auftraggeber hat die zum Befahren von fremden Grundstücken, nicht öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erforderlichen Zustimmungen der Eigentümer zu besorgen. 2Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, so hat er den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter, die sich aus einer unbefugten Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks ergeben können, freizustellen. 3Kann dem Auftragnehmer ein Mitverschulden zugerechnet werden, so mindert sich die zu leistende Freistellung entsprechend § 254 BGB. 4Der Auftraggeber trägt das Risiko der Baustraßenanbindung aufgrund Verkehrssicherungspflichten.
| (4) Verletzt der Auftraggeber schuldhaft die vorgenannten Verpflichtungen, so haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für den daraus entstehenden Schaden, insbesondere für Schäden am Fahrzeug und/oder am Container.
| (5) 1Dem Auftragnehmer obliegt die Einholung behördlicher Genehmigungen und Erlaubnisse zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche, soweit nichts anderes vereinbart wird. 2Die dadurch dem Auftragnehmer entstehenden Kosten und Aufwendungen hat der Auftraggeber zu ersetzen.
| § 5 Absicherung des Containers im Straßenraum
| (1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet insbesondere die nach der Straßenverkehrsordnung (StVO), den Unfallverhütungsvorschriften (UVV’en), sonstigen Arbeitssicherheitsbestimmungen und den kommunalen Satzungen vorgeschriebene Absicherung des Containers (z.B. Absperrung, Ausrüstung mit erforderlicher Beleuchtung) vorzunehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
| (2) 1Der Auftraggeber kontrolliert während der Mietzeit den verkehrssicheren Zustand des Containers. 2Etwaige Mängel der Absicherung sind dem Auftragnehmer unverzüglich anzuzeigen.
| (3) 1Verletzt der Auftraggeber schuldhaft seine Mitwirkungspflicht, so haftet er gegenüber dem Auftragnehmer für den daraus entstehenden Schaden. 2Er hat den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen. 3§ 254 BGB bleibt unberührt.
| § 6 Beladung des Containers
| 1Der Container darf nur bis zur Höhe des Bordrandes (Containerwände), nur im Rahmen des zulässigen Höchstgewichtes des Containers und nicht einseitig beladen werden. 2Für Schäden und Aufwendungen, die insbesondere durch Überbeladen des Containers, Beladung über das zulässige Höchstgewicht des Containers hinaus oder die einseitige Beladung des Containers entstehen, haftet der Auftraggeber. 3Der Auftragnehmer hat auch sonstige geeignete Hinweise zu geben, die ihm bezüglich des Be- und Entladens des Containers typischerweise bekannt sind, soweit der Auftraggeber dieser erkennbar bedarf.
| § 7 Befüllung des Containers
| (1) 1In den Container dürfen nur die bei Auftragserteilung genannten Abfälle eingefüllt werden. 2Der Auftraggeber ist auch für die ohne sein Wissen durch Dritte in die Container eingefüllten Stoffe verantwortlich. 3Die Befüllung des Containers mit gefährlichen Abfällen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 4Als solche Abfälle gelten insbesondere die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) genannten gefährlichen Abfälle.
| (2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, - die Abfälle ordnungsgemäß nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie den entsprechenden Rechtsverordnungen einzustufen und - dies dem Auftragnehmer bei Vertragsschluss mitzuteilen sowie - die gegebenenfalls erforderlichen abfallrechtlichen Begleitpapiere (z.B. Entsorgungs-/Verwertungsnachweis und Abfallbegleitschein) zur Verfügung zu stellen.
| (3) 1Der Auftraggeber ist für die richtige Einstufung des Abfalls allein verantwortlich und haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die dem Auftragnehmer insbesondere infolge falscher Einstufung entstehen. 2Gleiches gilt für die nicht rechtzeitige Anzeige von Veränderungen der Beschaffenheit des Abfalls.
| (4) 1Werden die Container mit anderen als den vertragsgegenständlichen Abfällen befüllt, so hat der Auftraggeber für die dadurch entstehenden Schäden und Aufwendungen Ersatz zu leisten. 2Können diese Abfälle von der ursprünglich vorgesehenen Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage nicht angenommen werden, so übernimmt es der Auftragnehmer diese Abfälle im Einvernehmen mit dem Auftraggeber zu einer anderen als die vorgesehene Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. 3Kann das Einvernehmen nicht unverzüglich herbeigeführt werden, so ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, entweder - den Abtransport dieser Abfälle zu verweigern, - die Abfälle bis zur Klärung der weiteren Vorgehensweise zwischen zu lagern oder - die Abfälle zu einer geeigneten Verwertungs- bzw. Beseitigungsanlage zu verbringen. 4Dies gilt entsprechend, wenn sich eine vertragswidrige Befüllung der Container erst später herausstellt oder die vereinbarte Verwertung bzw. Beseitigung der Abfälle nicht möglich ist. 5Der Auftragnehmer kann vom Auftraggeber wegen dieser Maßnahmen Ersatz der entstandenen Schäden und der erforderlichen Aufwendungen verlangen. 6Das gilt auch für eine über den vertraglich vorausgesetzten Gebrauch hinausgehende Verunreinigung, Verschmutzung oder Kontamination des Containers und/oder des Transportfahrzeuges.
| (5) 1Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, den Container selbsttätig umzusetzen oder Dritten, die nicht ausdrücklich von dem Auftragnehmer hierzu beauftragt wurden, zur Abholung zu überlassen. 2Auch eine Untervermietung der Container ist ohne Zustimmung des Auftragnehmers in Textform nicht zulässig.
| (6) Abweichend von vorstehendem Absatz (5) ist der Auftraggeber im Falle vertragswidriger Befüllung des Containers und hierdurch verursachter Verweigerung des Abtransports durch den Auftragnehmer verpflichtet, die Abfälle in eigener Verantwortung ordnungsgemäß zu entsorgen und den geleerten Container unverzüglich – spätestens innerhalb von drei Werktagen – zur Abholung durch den Auftragnehmer bereit zu halten.
| § 8 Haftung
| (1) Für Verträge, die ausschließlich die Containergestellung und Beförderung von Abfällen zum vereinbarten Abladeort zum Gegenstand haben, ist die Haftung des Auftragnehmers bei Verlust oder Beschädigung des Beförderungsgutes nach diesen Vorschriften begrenzt auf 2 Sonderziehungsrechte (SZR) je Kilogramm des beschädigten oder in Verlust gegangenen Gutes.
| (2) Für Verträge, die eine Containergestellung und ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen zum Gegenstand haben, haftet der Auftragnehmer für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden.
| (3) 1Die Haftungsbefreiungen und -begrenzungen gelten nicht für Personenschäden. 2Sie gelten auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer oder seine Leute vorsätzlich oder grob fahrlässig bzw. leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, handeln.
| (4) 1Schadensersatzansprüche, die allein die Beförderung der vertragsgegenständlichen Abfälle betreffen, verjähren in einem Jahr ab Ablieferung der Abfälle. 2Schadensersatzansprüche, die den mietrechtlichen Teil des Vertrages betreffen, verjähren nach 6 Monaten. 3Ansprüche wegen mangelhafter Leistung im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen verjähren innerhalb von einem Jahr ab Leistungserbringung. 4Bei vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, unerlaubter Handlung, arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Nichterbringung garantierter Leistungen sowie bei der Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
| § 9 Fälligkeit der Rechnung
| (1) 1Die Rechnungen des Auftragnehmers sind nach Erfüllung des Auftrages sofort zur Zahlung fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. 2Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Einzelfall vor Durchführung des Auftrags Vorauszahlung oder Kaution für etwaige Aufwendungen und Vergütungsansprüche zu fordern und kann vom Auftrag zurücktreten, wenn die vereinbarte Vorauszahlung und/oder Kaution nicht rechtzeitig gestellt wird.
| (2) 1Zahlungsverzug tritt ein, ohne dass es einer Mahnung oder sonstigen Voraussetzung bedarf, spätestens 30 Tage nach Zugang der Rechnung, sofern der Verzug nicht nach Gesetz vorher eingetreten ist. 2Der Auftragnehmer darf im Falle des Verzuges Zinsen erheben, die sich nach § 288 BGB richten.
| (3) 1Ansprüche auf Standgeld, auf weitere Vergütungen und auf Ersatz sonstiger Aufwendungen, die bei der Durchführung des Vertrages entstanden sind, werden vom Auftragnehmer schriftlich geltend gemacht. 2Für den Verzug dieser Ansprüche gilt § 9 Absatz 2 dieser Vertragsbedingungen entsprechend. 3Gegen Ansprüche aus einem Vertrag nach diesen Bedingungen und damit zusammenhängenden Forderungen aus unerlaubter Handlung und aus ungerechtfertigter Bereicherung darf nur mit fälligen, dem Grunde und der Höhe nach unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufgerechnet werden.
| § 10 Datenschutz
| (1) Zum Zwecke der Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung werden von dem Auftragnehmer gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f EU-DSGVO personenbezogene Daten der jeweiligen Ansprechpartner des Auftraggebers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern (Entfall- und/oder Abladestellen) erfasst und entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.
| (2) 1Unter anderem werden die dem Auftragnehmer mitgeteilten personenbezogenen Daten von Ansprechpartnern des Auftraggebers sowie gegebenenfalls von dessen Vertragspartnern zur Erfüllung und Durchführung der Vertragsbeziehung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f EU-DSGVO an von dem Auftragnehmer eingesetzte Subunternehmer (z.B. Unterfrachtführer) übermittelt. 2Der Auftragnehmer hat die Subunternehmer vertraglich verpflichtet, diese Daten ausschließlich zur Erfüllung und Durchführung des jeweiligen Subunternehmervertrages entsprechend den Bestimmungen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung und des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes als Verantwortliche gemäß Art. 4 Nr. 7 EU-DSGVO zu verarbeiten. 3Seine nachfolgend aufgeführten Betroffenenrechte bezüglich dieser an Subunternehmer übermittelten Daten kann der jeweils Betroffene sowohl gegenüber dem Auftragnehmer als auch gegenüber den Subunternehmern ausüben. 4Der Auftraggeber ist verpflichtet, die datenschutzrechtlich erforderlichen Informationen jeweils ordnungsgemäß auch an seine Vertragspartner in der Entsorgungskette zu erteilen, soweit entsprechende personenbezogene Daten von Ansprechpartnern dieser Vertragspartner an den Auftraggeber weitergegeben und durch diesen an den Auftragnehmer übermittelt werden. 5Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, die auf einem Verstoß des Auftraggebers gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen beruhen, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
| (3) 1Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung sowie den Zeitraum kaufmännischer und steuerlicher Aufbewahrungsfristen, üblicherweise zehn Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der jeweilige Leistungsaustausch stattfand, aufbewahrt. 2Nach Ablauf dieses Zeitraums wird der Auftragnehmer die Daten umgehend vernichten bzw. löschen.
| (4) Für den Zeitraum der Aufbewahrung ist der jeweils Betroffene jederzeit berechtigt, um Auskunftserteilung über seine bei dem Auftragnehmer gespeicherten Daten zu ersuchen.
| (5) 1Der Betroffene kann darüber hinaus jederzeit die Berichtigung oder Löschung einzelner personenbezogener Daten sowie eine Beschränkung der Datenverarbeitung verlangen bzw. der Datenverarbeitung widersprechen, soweit dies dem berechtigten Interesse des Auftragnehmers an der Fortsetzung der Datenverarbeitung, insbesondere vor dem Hintergrund der Vertragsdurchführung sowie der o.g. kaufmännischen und steuerlichen Aufbewahrungsfristen, nicht entgegensteht. 2Zudem steht dem Betroffenen ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. 3Die weiteren Rechte des Betroffenen ergeben sich aus Art. 15-23 EU-DSGVO.
| (6) 1Der Betroffene ist berechtigt, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn er der Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt. 2Die Kontaktdaten der für den Auftragnehmer zuständigen Aufsichtsbehörde lauten: [Kontaktdaten der jeweils zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit]
| (7) 1Bezüglich etwaiger personenbezogener Daten Dritter, die gegebenenfalls in oder an den in die Container eingefüllten Materialien enthalten oder angebracht sind (z.B. Adressaufkleber auf Altpapier und Kartonagen, Daten auf Elektro-Alt-Geräten), wurden die jeweils Betroffenen von dem Auftraggeber auf ihre jeweilige Eigenverantwortung im Hinblick auf die eigenständige Löschung, Unkenntlichmachung oder anderweitige Vernichtung personenbezogener Daten hingewiesen. 2Ist der Auftraggeber selbst Betroffener im Sinne des Datenschutzes, wird ihm ein entsprechender Hinweis hiermit durch den Auftragnehmer erteilt. 3Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer insoweit nicht ausdrücklich (auch) rechtswirksam mit einer Auftragsverarbeitung i.S.v. Art. 28 EU-DSGVO beauftragt, haftet der Auftragnehmer für etwaige Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben weder
| gegenüber den Betroffenen noch gegenüber dem Auftraggeber. 4Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen wegen etwaiger Verletzung datenschutzrechtlicher Vorgaben, sei es von privaten Dritten oder behördlicherseits, frei.
| § 11 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
| 1Erfüllungsort und Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselklagen unter Kaufleuten ist ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers. 2Alle vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge unterliegen dem deutschen Recht. 3Das gilt auch für ausländische Auftraggeber.
| § 12 Salvatorische Klausel
| 1Bei Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. 2Die Vertragsparteien sind in diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich gewollten Ergebnis am nächsten kommen.
Bestell- und Lieferbedingungen
Allgemeine Bestellbedingungen für Schüttgüter
Anbieter Kurt Laukel GmbH
Siegener Straße 111
57223 Kreuztal
Gültig für den Besteller, nachfolgend auch „Kunde" genannt - im Rahmen von Schüttgüter- und Baustoffbestellungen über die Plattform entsorgen-versorgen.de.
1. Anlieferung der Ware im Container
Das Material wird in einem offenen Container angeliefert. Dieser wird gekippt oder kann vor Ort zur Entladung aufgestellt werden. Die Container eignen sich besonders für kleinere Mengen oder schwer zugängliche Flächen, auf denen ein Kippfahrzeug keinen Platz hat. Schüttgut lose geliefert 2-Achsen-Kipper Das Material wird mit einem Kippfahrzeug lose angeliefert und direkt an der gewünschten Stelle abgekippt. Für die Anlieferung ist eine ausreichend befestigte Fläche mit mindestens 3 m Breite und 4 m Durchfahrtshöhe erforderlich.
2. Materialzusammensetzung
Muster, Abbildungen und Fotos zeigen nur das allgemeine Erscheinungsbild von Naturprodukten und Schüttgütern. Abweichungen in Farbe, Struktur, Form, Körnung und Oberfläche sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar. Es handelt sich um ein Natur- oder Recyclingprodukt. Jede Charge ist anders. Natürliche Merkmale wie Farb- und Strukturunterschiede, Aderungen, Einschlüsse, Poren, Risse oder oberflächliche Abplatzungen sind üblich. Bei Schüttgütern können zudem Staub sowie anhaftende Fremdmaterialien auftreten. Die Frostbeständigkeit naturbelassener Materialien kann nur eingeschränkt zugesichert werden. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Transport oder Verarbeitung übernehmen wir keine Gewähr. In der Herstellung entstehen Staub und Feinpartikel, welche am Material haften bleiben. Wir empfehlen zum Beispiel Ziersteine vor oder nach dem Einbau gründlich mit Wasser zu reinigen.
3. Liefertermine
Der während des Kaufprozesses gewählte Wunschtermin zur Lieferung wird von uns nach bester Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Einhaltung eines bestimmten Lieferdatums besteht jedoch nicht. Liefertermine können sich insbesondere aus betrieblichen Gründen, witterungsbedingten Einflüssen, Tourenplanung oder sonstigen logistischen Erfordernissen verschieben. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Liefertermin anzupassen und werden rechtzeitig darüber informieren. Sollte der ursprünglich gewünschte Liefertermin nicht realisierbar sein, wird ein neuer, zumutbarer Ersatztermin abgestimmt.
4. Anlieferung in Abwesenheit
Wenn bei Anlieferung niemand vor Ort ist, muss eine Stelle markiert sein, wo die Ware abgestellt/abgekippt werden kann. Sind die Wünsche bezüglich des Abladestelle nicht realisierbar, wird die Ware entsprechend dort abgeladen, wo der Transporteur es für möglich erachtet. Sollte die Entladung nicht möglich sein, entsteht eine kostenpflichtige An- und Abfahrt im Ermessen des Lieferanten. Bei Palettenware und Big Bags erfolgt das Abstellen auf dem Gehweg oder max. bis zur Bordsteinkante.
5. Lieferung auf öffentliche Flächen
Wenn ein Container für Schüttgüter auf öffentlichem Grund, wie zum Beispiel auf der Straße, abgestellt oder wird Schüttgut im Straßenbereich lose entladen, ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden als so genannte Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss zum Zeitpunkt der Containerlieferung vorliegen. Hierfür hat der Kunde Sorge zu tragen. Wird das Material lose vor Ort gekippt, besteht die Pflicht einer Untergrundsicherung. Für Schäden am Untergrund haftet der Kunde.
6. Hinweis Transportverpackungen
Paletten und Big Bags Paletten und Big Bags verbleiben vor Ort zur freien Verwendung. Big Bags eignen sich zum Beispiel hervorragend als Sammelbehälter für Gartenabfälle oder zur Lagerung von Materialien. Im Fall von Rücknahme der Transportverpackungen nehmen wir gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) die bei der Lieferung eingesetzten Transportverpackungen (z. B. Paletten, Big Bags) zurück. Da die Ware bei Anlieferung zunächst in der Verpackung verbleibt, kann die Rücknahme nur durch kundenseitigen Rücktransport zu unserem Lager erfolgen. Die zurückgenommenen Verpackungen werden von uns einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Verwertung bzw. dem Recycling zugeführt.
7. Rücknahme von Schüttgütern
Schüttgüter wie Sand, Kies, Splitt, Schotter, Mutterboden, Rindenmulch oder vergleichbare lose Materialien sind nach der Lieferung von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Rückholung oder Rückgabe bereits abgekippten Materials ist aus praktischen, logistischen und hygienischen Gründen nicht möglich. Dies betrifft insbesondere: • lose gekippte Ware, • teilweise verbaute oder bereits verarbeitete Mengen, • verunreinigte oder mit dem Erdreich vermischte Materialreste, • kundenspezifisch konfektionierte oder abgewogene Liefermengen (z. B. Big Bags, Sonderkörnungen)
8. Widerrufsrecht / Ausschluss für Schüttgut-Lieferungen
Sofern Bestellungen durch Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für Waren, • die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Spezifikation des Kunden maßgeblich ist, oder • die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 und 5 BGB). Lose Schüttgüter fallen regelmäßig unter diese Ausnahmen. Generell räumen wir ein Widerrufsrecht und eine Stornierungsfrist von 4h nach Bestellungseingang ein. Danach ist keine kostenfreie Stornierung aufgrund von logistischen und personellen Planungen möglich. 9. Mehr- oder Fehlmengen Für Mehrmengen, die vor Ort nicht mehr benötigt werden, kann keine Rücknahme oder Vergütung erfolgen. Ist die gelieferte Menge objektiv fehlerhaft (z. B. deutlich abweichende Körnung oder falsches Material), besteht selbstverständlich ein gesetzlicher Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 434 ff. BGB. 10. Ergänzender Hinweis Ergänzend zu diesen Bestellbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters.
Versandart: Container
Versandart: 3-Achsen-Kipper
Versandart: Selbstabholung
Widerruf
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Bei mehreren Teillieferungen beginnt die Frist mit Erhalt der letzten Ware.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kurt Laukel GmbH
Siegener Straße 111
57223 Kreuztal
Telefon: +49 (0) 2732 – 6085
Telefax: +49 (0) 2732 – 6844
E-Mail: info[at]kurtlaukel.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss informieren, den Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über den Widerruf vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, erstatten wir Ihnen alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren zurückerhalten oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben.
Sie haben die Waren unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf informieren, an uns zurückzusenden.
Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist absenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung tragen Sie, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Sie müssen für einen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.
Ausschluss und Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Waren,
- die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung maßgeblich ist,
- die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
- die aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
Kurt Laukel GmbH
Siegener Straße 111
57223 Kreuztal
Telefon: +49 (0) 2732 – 6085
Telefax: +49 (0) 2732 – 6844
E-Mail: info[at]kurtlaukel.de
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren oder die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am: ___________________ erhalten am: ___________________
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Unterschrift des Verbrauchers (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
Impressum
Impressum
Kurt Laukel GmbH
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57223 Kreuztal
Vertreten durch:
Kurt Laukel GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Michael Laukel
Kontakt
Telefon: +49 (0) 2732 – 6085
Telefax: +49 (0) 2732 – 6844
E-Mail: info[at]kurtlaukel.de
Registereintrag
Eintragung im Handelsregister.
Registergericht:Amtsgericht Siegen
Registernummer: HRB 2041
Umsatzsteuer
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 126583677
Streitschlichtung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Urheberrecht
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Bildlizenz
Foto Flaschen Rheingas: www.rheingas.de @ Propan Rheingas GmbH & Co. KG
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· Lieferung der Produkte oder zur Erbringung der vereinbarten Leistungen
· zur Abwicklung der Bezahlung einschließlich Rechnungsstellung und ggf. Mahnwesen
· zur Bearbeitung von Gewährleistungs-, Garantie- oder sonstigen Leistungsansprüchen
· zur gesamten damit verbundenen Korrespondenz
· zur Bearbeitung der Anfrage und Dokumentation des Auftrags in unseren EDV-Systemen
· zur Koordination von Liefer- und Abholterminen, der Weitergabe notwendiger Informationen an beteiligte Transport- oder Servicepartner
· zur rechtlich erforderlichen Buchhaltung und Archivierung
a) Bei der Nutzung unseres Shops werden folgende, übermittelte personenbezogenen Daten verarbeitet:
· Vorname, Nachname
· Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land
· Telefonnummer
· E-Mail-Adresse
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Bei sonstigen Kontaktaufnahmen – etwa über ein Formular, eine Kontaktbox oder per E-Mail – verarbeiten wir die von Ihnen angegebenen Daten, soweit diese zur Beantwortung Ihres Anliegens erforderlich sind; obligatorisch sind dabei nur die Informationen, die wir benötigen, um Ihnen antworten zu können, alle weiteren Angaben erfolgen freiwillig.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Ihre freiwillig erteilte Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) EU-DSGVO). Personenbezogene Daten, die wir im Zusammenhang mit sonstigen Kontaktanfragen erhalten, löschen wir, sobald Ihr Anliegen vollständig bearbeitet wurde und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
4. Datenverarbeitung durch den Plattformbetreiber
Beim Besuch unseres Shops auf der Plattform „Entsorgen-Versorgen“ werden bestimmte technisch notwendige personenbezogene Daten automatisch durch den Plattformbetreiber verarbeitet.
Zu den durch den Plattformbetreiber verarbeiteten Daten gehören insbesondere:
· IP-Adresse
· Datum und Uhrzeit des Zugriffs
· Browsertyp und Browserversion
· Endgerät und Betriebssystem
· Referrer-URL (zuvor besuchte Seite)
· Aufgerufene Unterseiten innerhalb der Plattform
Diese Daten werden verarbeitet, um die technische Bereitstellung, Stabilität und Sicherheit der Plattform zu gewährleisten. Sowie weiterhin:
· Einsatz von Webanalyse-Tools und Consent-Management
· Erhebung von Nutzungsstatistiken
· Plattformbezogenes Tracking und Performance-Monitoring
· Speicherung und Verwaltung von Logfiles
· Einsatz von Drittdienstleistern (z. B. Hosting/Cloud)
Weitere Informationen zu den durch die Plattform durchgeführten Verarbeitungen finden Sie in der Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers, die direkt auf der Plattform einsehbar ist. Die personenbezogenen Daten, die wir erhalten, werden von uns ausschließlich über die Plattform übermittelt. Sie stammen aus den Angaben, die dort im Rahmen einer Anfrage oder Bestellung getätigt werden. Sofern auf der Plattform darüber hinausgehende Verarbeitungen stattfinden – etwa technische Vorgänge, Protokollierungen, Tracking oder Sicherheitsmaßnahmen –, liegen diese vollständig in der Verantwortung des Plattformbetreibers. Wir haben auf solche Verarbeitungen keinen Einfluss.
5. Übermittlung personenbezogener Daten an weitere Dritte
Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an weitere Dritte erfolgt nur zu den nachfolgend beschriebenen Zwecken. Eine Weitergabe zu Werbe- oder Marketingzwecken findet ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht statt.
Wir geben Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich weiter, wenn:
1. Sie in die Weitergabe eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO),
2. die Weitergabe zur Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO),
insbesondere an:
o Transport- und Logistikunternehmen zur Lieferung von Waren,
o Dienstleister, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind,
o Zahlungsdienstleister zur Abwicklung von Zahlungen,
3. eine rechtliche Verpflichtung hierzu besteht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), oder
4. die Weitergabe erforderlich ist, um unsere berechtigten Interessen zu schützen,
etwa zur Geltendmachung oder Abwehr rechtlicher Ansprüche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO),
und kein überwiegendes schutzwürdiges Interesse Ihrerseits entgegensteht.
a) Zahlungsabwicklung über Mollie (inkl. PayPal, Klarna & weitere Zahlarten)
Für die Zahlungsabwicklung innerhalb unseres Shops nutzen wir Mollie B.V., Keizersgracht 313, 1016 EE Amsterdam, Niederlande („Mollie“).
Wenn Sie eine Bestellung über den Shop aufgeben und eine über Mollie angebotene Zahlungsmethode auswählen, werden – zur Durchführung der Zahlung – die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten an Mollie übermittelt.
Zu den verarbeiteten Daten gehören insbesondere:
· Name
· Rechnungs- und Lieferadresse
· E-Mail-Adresse
· IP-Adresse
· Zahlungsbetrag und Referenzen
· gewählte Zahlungsmethode
· ggf. Telefonnummer
Mollie verarbeitet diese Daten entweder selbst oder gibt sie an die für die ausgewählte Zahlart zuständigen Unterdienstleister weiter, z. B.:
· PayPal (für Zahlungen über PayPal)
· Klarna Bank AB (für Klarna-Rechnung, Sofortüberweisung etc.)
· Kreditkartenanbieter und Acquirer
· weitere, von Mollie unterstützte Zahlungsanbieter
Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Zahlungsabwicklung im Rahmen eines Vertrags).
Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch Mollie finden Sie unter:
https://www.mollie.com/de/privacy
Zahlungsart: PayPal
Wenn Sie sich für die Zahlung über Paypal entscheiden, erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Anbieter PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22–24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg.
Hierbei übermittelt Mollie die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (z. B. Name, Adresse, Zahlungsbetrag, Referenzdaten) an PayPal.
PayPal kann im Rahmen der eigenen Risikoprüfungen weitere Daten verarbeiten.
Weitere Informationen: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacy-full
Zahlungsart: Klarna
Bei Auswahl einer Klarna-Zahlungsart wird die Zahlung über Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden abgewickelt.
Mollie übermittelt die für die Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten an Klarna.
Klarna führt ggf. eine Bonitätsprüfung durch.
Weitere Informationen: https://www.klarna.com/de/datenschutz/
Zahlungsart: SEPA Lastschrift
Bei Auswahl der SEPA-Lastschrift verarbeitet Mollie Ihre personenbezogenen Daten (z. B. Name, IBAN, Mandatsinformationen) zur Einziehung des Zahlungsbetrags.
Die Daten werden ausschließlich zur Ausführung des Lastschriftauftrags verwendet und an die beteiligten Banken übermittelt.
Zahlungsart: Banküberweisung
Wenn Sie per SEPA-Überweisung zahlen, verarbeitet Mollie die zur Zahlungszuordnung benötigten Daten (z. B. Kontoinhaber, IBAN, Betrag, Zahlungsreferenz).
Die Übermittlung erfolgt über das europäische Bankensystem (SEPA).
Zahlungsart: Mastercard
Bei Zahlung per Mastercard werden Transaktionsdaten (z. B. Karteninhaber, Kartennummer in Tokenform, Betrag, Referenz) über Mollie an Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, 1410 Waterloo, Belgien, übermittelt.
Mastercard kann die Daten im Rahmen der Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention weiterverarbeiten.
Weitere Informationen: https://www.mastercard.de/de-de/datenschutz.html
Zahlungsart: VISA
Wenn Sie VISA als Zahlungsmethode nutzen, übermittelt Mollie die erforderlichen Transaktionsdaten an Visa Europe Services Inc., 1 Sheldon Square, London W2 6TT, Vereinigtes Königreich.
Visa verarbeitet die Daten zur Zahlungsabwicklung sowie zur Betrugsprävention. Weitere Informationen: https://www.visa.de/nutzungsbedingungen/visa-privacy-center.html
Zahlungsart: American Express
Bei Zahlung über American Express erfolgt die Verarbeitung über American Express Europe S.A., Avenida Partenón 12-14, 28042 Madrid, Spanien.
Mollie übermittelt die zur Abwicklung erforderlichen Zahlungsdaten an American Express.
Weitere Informationen: https://www.americanexpress.com/de/legal/online-datenschutzerklarung.html
Zahlungsart: MAESTRO
Wenn Sie per Maestro zahlen, werden Ihre Transaktionsdaten über Mollie an Maestro (Mastercard Europe SA, Chaussée de Tervuren 198A, 1410 Waterloo) übermittelt.
Die Daten werden zur Zahlungsabwicklung und Betrugsprävention genutzt.
6. Speicherdauer und Löschung der Daten
Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist. Sobald die Daten für diese Zwecke nicht mehr benötigt werden, löschen wir sie gemäß Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO, sofern nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten oder andere rechtliche Gründe einer Löschung entgegenstehen.
Eine Löschung erfolgt daher nicht, wenn die weitere Speicherung erforderlich ist:
zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten, etwa nach
§ 147 Abgabenordnung (AO) mit einer Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für steuerrelevante Unterlagen, Rechnungen und Buchungsbelege,
§ 257 Handelsgesetzbuch (HGB) mit einer Aufbewahrungsfrist von 6 Jahren für handelsrechtliche Korrespondenz,
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung rechtlicher Ansprüche (Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO),
zur Erfüllung anderer rechtlicher Verpflichtungen (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO).
Während laufender gesetzlicher Aufbewahrungsfristen werden die Daten für andere Verarbeitungszwecke gesperrt und erst nach Ablauf der jeweiligen Frist endgültig gelöscht.
7.Rechte der betroffenen Personen
Als betroffene Person stehen Ihnen im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die folgenden Rechte zu:
Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO:
Sie können eine uns gegenüber erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt.
Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO:
Sie haben das Recht, Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu erhalten. Dies umfasst insbesondere Informationen über Verarbeitungszwecke, Datenkategorien, Empfänger, Speicherdauer, Ihre weiteren Rechte sowie ggf. das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling.
Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO:
Sie können die Berichtigung unrichtiger oder die Vervollständigung unvollständiger Daten verlangen.
Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO:
Sie können die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen, sofern nicht gesetzliche Pflichten oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO:
Dieses Recht besteht insbesondere, wenn die Richtigkeit der Daten bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, die Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt werden oder ein Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO anhängig ist.
Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO:
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder – soweit technisch möglich – die direkte Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen.
Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO:
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gegen Datenschutzrecht verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht zu.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen,
Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf, Telefonnummer: +49 (0)211 38424-0 /
Telefaxnummer: +49 (0)211 211 38424-10 / E-Mail: poststelle@ldi.nrw.de
8. Widerspruchsrecht gemäß Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, sofern diese Verarbeitung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder lit. f DSGVO erfolgt.
Dies gilt insbesondere für Verarbeitungen, die auf unseren berechtigten Interessen beruhen.
Legen Sie Widerspruch ein, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Sofern wir personenbezogene Daten für Direktwerbung oder ähnliche Zwecke verarbeiten, haben Sie das Recht, dieser Verarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. In diesem Fall unterbleibt eine Verarbeitung der Daten für solche Zwecke umgehend.
Für die Ausübung des Widerspruchsrechts genügt eine formlose Mitteilung an uns, etwa per E-Mail an die in dieser Datenschutzerklärung genannte Kontaktadresse.
9. Aktualität
Stand: Dezember 2025
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen, insbesondere bei Änderungen gesetzlicher Vorgaben, technischer Entwicklungen oder bei Erweiterungen unserer Leistungen auf der Plattform. Die jeweils aktuelle Fassung ist jederzeit über unseren Händlershop auf der Plattform Entsorgen-Versorgen abrufbar.
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