Bestell- und Lieferbedingungen Schüttgüter
Hünten GmbH Sand- und Kieswerk, Containerdienst
Allgemeine Bestellbedingungen für Schüttgüter
Anbieter
Hünten GmbH Sand- und Kieswerk,Containerdienst
Allerstraße 51
53332 Bornheim
1. Anlieferung der Ware
Im Container
Das Material wird in einem offenen Container angeliefert. Dieser wird gekippt oder kann vor Ort zur Entladung aufgestellt werden. Die Container eignen sich besonders für kleinere Mengen oder schwer zugängliche Flächen, auf denen ein Kippfahrzeug keinen Platz hat.
Schüttgut lose geliefert
3-Achsen-Kipper
Das Material wird mit einem Kippfahrzeug lose angeliefert und direkt an der gewünschten Stelle abgekippt. Für die Anlieferung ist eine ausreichend befestigte Fläche mit mindestens 3 m Breite und 4 m Durchfahrtshöhe erforderlich.
2. Materialzusammensetzung
Muster, Abbildungen und Fotos zeigen nur das allgemeine Erscheinungsbild von Naturprodukten und Schüttgütern. Abweichungen in Farbe, Struktur, Form, Körnung und Oberfläche sind materialtypisch und stellen keinen Mangel dar. Es handelt sich um ein Natur- oder Recyclingprodukt. Jede Charge ist anders. Natürliche Merkmale wie Farb- und Strukturunterschiede, Aderungen, Einschlüsse, Poren, Risse oder oberflächliche Abplatzungen sind üblich. Bei Schüttgütern können zudem Staub sowie anhaftende Fremdmaterialien auftreten. Die Frostbeständigkeit naturbelassener Materialien kann nur eingeschränkt zugesichert werden. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung, Transport oder Verarbeitung übernehmen wir keine Gewähr. In der Herstellung entstehen Staub und Feinpartikel, welche am Material haften bleiben. Wir empfehlen zum Beispiel Ziersteine vor oder nach dem Einbau gründlich mit Wasser zu reinigen.
3. Liefertermine
Der während des Kaufprozesses gewählte Wunschtermin zur Lieferung wird von uns nach bester Möglichkeit berücksichtigt. Ein Anspruch auf die Einhaltung eines bestimmten Lieferdatums besteht jedoch nicht. Liefertermine können sich insbesondere aus betrieblichen Gründen, witterungsbedingten Einflüssen, Tourenplanung oder sonstigen logistischen Erfordernissen verschieben. In solchen Fällen behalten wir uns vor, den Liefertermin anzupassen und werden rechtzeitig darüber informieren. Sollte der ursprünglich gewünschte Liefertermin nicht realisierbar sein, wird ein neuer, zumutbarer Ersatztermin abgestimmt.
4. Anlieferung in Abwesenheit
Wenn bei Anlieferung niemand vor Ort ist, muss eine Stelle markiert sein, wo die Ware abgestellt/abgekippt werden kann. Sind die Wünsche bezüglich des Abladestelle nicht realisierbar, wird die Ware entsprechend dort abgeladen, wo der Transporteur es für möglich erachtet. Sollte die Entladung nicht möglich sein, entsteht eine kostenpflichtige An- und Abfahrt im Ermessen des Lieferanten. Bei Palettenware und Big Bags erfolgt das Abstellen auf dem Gehweg oder max. bis zur Bordsteinkante.
5. Lieferung auf öffentliche Flächen
Wenn ein Container für Schüttgüter auf öffentlichem Grund, wie zum Beispiel auf der Straße, abgestellt oder wird Schüttgut im Straßenbereich lose entladen, ist eine Genehmigung der örtlichen Behörden als so genannte Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Diese muss zum Zeitpunkt der Containerlieferung vorliegen. Hierfür hat der Kunde Sorge zu tragen, es sein denn, die Genehmigung wurde im Online-Shop als Zubehör beauftragt. Wird das Material lose vor Ort gekippt, besteht die Pflicht einer Untergrundsicherung. Für Schäden am Untergrund haftet der Kunde.
6. Hinweis Big Bags und Transportverpackungen
Paletten und Big Bags verbleiben vor Ort zur freien Verwendung. Big Bags eignen sich zum Beispiel hervorragend als Sammelbehälter für Gartenabfälle oder zur Lagerung von Materialien. Im Fall von Rücknahme der Transportverpackungen nehmen wir gemäß dem Verpackungsgesetz (VerpackG) die bei der Lieferung eingesetzten Transportverpackungen (z. B. Paletten, Big Bags) zurück. Da die Ware bei Anlieferung zunächst in der Verpackung verbleibt, kann die Rücknahme nur durch kundenseitigen Rücktransport zu unserem Lager erfolgen. Die zurückgenommenen Verpackungen werden von uns einer ordnungsgemäßen und fachgerechten Verwertung bzw. dem Recycling zugeführt
7. Rücknahme von Schüttgütern
Schüttgüter wie Sand, Kies, Splitt, Schotter, Mutterboden, Rindenmulch oder vergleichbare lose Materialien sind nach der Lieferung von einer Rücknahme ausgeschlossen. Eine Rückholung oder Rückgabe bereits abgekippten Materials ist aus praktischen, logistischen und hygienischen Gründen nicht möglich. Dies betrifft insbesondere:
• lose gekippte Ware
• teilweise verbaute oder bereits verarbeitete Mengen
• verunreinigte oder mit dem Erdreich vermischte Materialreste
• kundenspezifisch konfektionierte oder abgewogene Liefermengen (z. B. Big Bags, Sonderkörnungen)
8. Widerrufsrecht / Ausschluss für Schüttgut-Lieferungen
Sofern Bestellungen durch Verbraucher (§ 13 BGB) erfolgen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht nicht für Waren,
• die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Spezifikation des Kunden maßgeblich ist, oder
• die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 und 5 BGB).
Lose Schüttgüter fallen regelmäßig unter diese Ausnahmen. Generell räumen wir ein Widerrufsrecht und eine Stornierungsfrist von 4h nach Bestellungseingang ein. Danach ist keine kostenfreie Stornierung aufgrund von logistischen und personellen Planungen möglich.
9. Mehr- oder Fehlmengen
Für Mehrmengen, die vor Ort nicht mehr benötigt werden, kann keine Rücknahme oder Vergütung erfolgen. Ist die gelieferte Menge objektiv fehlerhaft (z. B. deutlich abweichende Körnung oder falsches Material), besteht selbstverständlich ein gesetzlicher Anspruch auf Nacherfüllung gemäß §§ 434 ff. BGB. 10.
Ergänzender Hinweis: Ergänzend zu diesen Bestellbedingungen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hünten GmbH