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Füllboden

  • kostengünstiges Material für großflächige Erdarbeiten
  • regional verfügbar
  • gute Verdichtbarkeit
  • frostunempfindlich
  • vielseitig einsetzbar
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Füllboden besteht aus natürlich gewachsenem Boden und eignet sich für großflächige Auffüllungen, Geländeangleichungen sowie Unterbauarbeiten. Er besteht aus lehmiger oder sandiger Erde, ist gut verdichtbar und frostunempfindlich. Dabei wird das Erdmaterial nicht gesiebt oder mit Zuschlagsstoffen behandelt. Es handelt sich um ein klassisches Recyclingprodukt. Durch seine natürliche Zusammensetzung ist Füllboden vielseitig einsetzbar. Häufigste Anwendung ist die Nivellierung von Flächen, zum Hinterfüllen von Bauwerken oder für die Herstellung stabiler Untergründe im Tief- und Landschaftsbau. Qualitativ hochwertiger Füllboden erfüllt Umwelt- und Hygienestandards, sodass er für den Einsatz in verschiedenen Bereichen, auch im Naturschutz und Rekultivierung, eingesetzt werden kann. Die flexible Lieferung erlaubt die Nutzung bereits ab kleinen Mengen bis hin zu größeren Bauprojekten. Da er meist unbehandelt ist und aus Baggerarbeiten und Bodenmaßnahmen stammt, bildet er die günstigste Variante um Flächen im Außenbereich zu verfüllen. Dafür ist er in der Verwendbarkeit im Bereich von Pflanzarbeiten oder Gartenbeeten deutlich eingeschränkt. Wer zum Beispiel eine große und tiefe Fläche im Garten anlegen möchte, kann den unteren Teil mit „Muttererde / Füllboden“ auffüllen und anschließend die oberen Schichten mit Mutterboden gesiebt oder Pflanzerde anreichern und dort auch die Pflanzen gezielt einsetzen.

Geeignet für

Auffüllungen Geländeangleichungen Baugrubenverfüllung Unterbau bei Wegen und Flächen Landschaftsmodellierungen Kanal- und Leitungsgrabenverfüllung Rekultivierung Arbeitsraumverfüllung Sonstige technische Bauwerke

Hinweis zur Zusammensetzung

Recyclingprodukt: Farbe/Zusammensetzung können regional variieren. Nicht für direkte Bepflanzungen geeignet. Bitte informiere dich beim Händler über die genaue Qualität und die Nachweisführung.

  • humusreich
  • strukturstabil
  • regional verfügbar
  • feine Sieblinie
  • gute Wasserspeicherfähigkeit
  • luftige Krümelstruktur
  • pH-wert stabil

Anwendung

  • Geländeregulierung

Verbrauchsangaben

AnwendungsbereichEmpfohlene SchichtdickeVerbrauch in m³ pro m²Umrechnung in t pro m² (× 1,8)Praxisbeispiel
Auffüllung von Flächen10 – 50 cm0,10 – 0,50 m³/m²0,18 – 0,90 t/m²30 m² × 0,30 m = 9 m³ → ≈ 16,2 t
Hinterfüllung Bauwerke20 – 100 cm0,20 – 1,00 m³/m²0,36 – 1,80 t/m²15 m² × 0,50 m = 7,5 m³ → ≈ 13,5 t
Geländeausgleichje nach Profilabhängig von Geländeform und Höhe

Anwendungsbeispiele

  • Auffüllen von Senken im Garten
  • Nivellierung von Flächen in der Landschaft
  • Hinterfüllen von Bauwerken
  • Geländeprofilierung im Landschaftsbau

Versandhinweise

3-Achsen-Kipper

Das Material wird mit einem Kippfahrzeug lose angeliefert und direkt an der gewünschten Stelle abgekippt. Für die Anlieferung ist eine ausreichend befestigte Fläche mit mindestens 3 m Breite und 4 m Durchfahrtshöhe erforderlich. Der Abladeplatz muss eben, tragfähig und frei zugänglich sein, um ein sicheres Kippen zu gewährleisten. Die benötigte Fläche hängt von der Liefermenge ab – als Richtwert gilt etwa 10–12 m² pro 10 m³ Schüttgut. Bei Lieferung mittels 2/3/4-Achser oder Sattelkipper ist eine Nutzlast von bis zu 40 Tonnen zu berücksichtigen. Eine Rangier- und Kippfläche von mindestens 10–15 m Länge ist außerdem erforderlich.

Häufig gestellte Fragen zu Füllboden

Nein, Füllboden ist nährstoffarm und nicht zur Bepflanzung geeignet. Er dient als Untergrund- oder Auffüllmaterial. Idealerweise trägst du über einen Füllboden mind. 20-30 cm Pflanzerde oder Mutterboden auf, so dass entsprechend die Wurzeln von Pflanzen anwachsen können.
In der Regel nur lose per Kipper oder Containerfahrzeug. Je nach Bedarf und Baustellensituation und Platzmöglichkeiten vor Ort.
Füllboden ist ein reines Baumaterial und unterscheidet sich von gesiebtem Mutterboden in erster Linie durch seinen Einsatzbereich und seine Zusammensetzung: Füllboden wird hauptsächlich für Verfüllungen, Geländeprofilierungen oder zum Ausgleichen von Flächen verwendet. Er besteht oft aus Sand-, Lehm- und Schotteranteilen und ist weniger nährstoffreich als Mutterboden. Gesiebter Mutterboden dagegen ist die feinkörnige, humusreiche oberste Bodenschicht, die speziell für Pflanzarbeiten hergestellt wird, wobei Wurzeln und Steine entfernt wurden und er eine bessere Struktur für das Pflanzenwachstum aufweist. Preislich liegt Füllboden deutlich günstiger als gesiebter Mutterboden. Während Füllboden in Deutschland schon ab 8-12 Euro pro Tonne erhältlich ist, kostet gesiebter Mutterboden je nach Qualität und Region meist zwischen 20 und 40 Euro pro Tonne. Diese Unterschiede ergeben sich durch die höhere Qualität, Verarbeitung des gesiebten Mutterbodens (Zuschlagsstoffe Sand, Kompost, Mischkosten, Siebkosten) gegenüber dem überwiegend als Baumaterial eingesetzten Füllboden.
Für Füllboden die Prüfwerte für Schadstoffe gemäß Anlage 1 der BBodSchV (Metalle, organische Substanzen, Eluatwerte) sowie bautechnische Anforderungen wie Korngröße und Abstand zum Grundwasser, um eine sichere und schadstofffreie Verwendung zu gewährleisten.

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Anschrift
Recycling & Baustoffe Hellerwald GmbH
Hellerwaldstraße 10
56154 Boppard-Buchholz
Ansprechpartner
Dennis John
06742 89597-21 john@hellerwald.de
Öffnungszeiten
Mo - Fr.: 07.00 - 17.00 Uhr
Sa: 07.00 - 12.00 Uhr

Siehe Produktdetails

Generell mögliche Versandarten sind: , , .

Sichere Zahlung
Lose Schüttgüter sind nach der Lieferung grundsätzlich von der Rücknahme ausgeschlossen. Bitte ausreichend planen (+5 - 10% Mehrmenge aufgrund von Setzungen und Verdichtungen). Bei Unsicherheiten unterstützen wir gern bei der Mengenermittlung. Weitere Details dazu sind in der Widerruf-Erklärung und in den Lieferbedingungen enthalten.
Der Widerruf / die Stornierung muss innerhalb von 8 Stunden nach dem Kaufabschluss bei uns eingegangen sein. Aus logistischen Gründen und zur Einhaltung von Lieferterminen ist keine längere Stornierungsfrist möglich. Sollte es zu verspäteten Stornierungen kommen, behalten wir uns die Geltendmachung von entstandenen Kosten vor.